Stadt Aurich plant Baugebiet in gesetzlich geschütztem Biotop
Es sind eine der letzten artenreichen, mit Grüppen durchzogenen ursprünglichen Grünlandflächen in Aurich mit flächigem Vorkommen des nach Roter Liste Niedersachsen gefährdeten Kammgras (Cynosurus cristatus) und dem auf der Vorwarnstufe stehendem Englischen Fingerkraut (Potentilla angelica). Die Fläche ist von nach BNatSchG geschützten Wallhecken begrenzt und durchzogen, in den Gräben wächst die nach BArtSchV besonders geschützte
Schwertlilie (Iris pseudacorus). In einer Eiche auf der angrenzenden Wallhecke ist der Horst des streng geschützten Mäusebussard. Auf der Wallhecke ist ein Nest der besonders geschützten Waldameise, die wiederum Nahrungsgrundlage für den dort brütenden streng geschützten Grünspecht sind. Im Frühjahr und Herbst wurden dort die Durchzügler Mistel- und Rot- und Wacholderdrossel sowie Stare mit mehr als 200 Individuen bei der Nahrungssuche beobachtet. Weiterhin gibt es den Brutnachweis der gefährdeten Gartengrasmücke sowie sehr viele weitere geschützte Vogel- und Insektenarten. Ein Idyll sollte man meinen, aber in diesem nach Bundesnaturschutzgesetz geschützten Biotop, das als mesophiles Grünland bezeichnet wird, plant die Stadt Aurich ein neues Baugebiet (Bebauungsplan Nr. 389 „Kirchdorfer Straße“). Obwohl dies in dem von der Stadt Aurich in Auftrag gegebenen artenschutzrechtlichen Gutachten klar definiert wird und der NABU in der Ortsratssitzung im August 2023 eindringlich darauf hingewiesen hat, stimmte der Ortsrat Extum/Haxtum/Kirchdorf/Rahe [Harms, Rosema, Higgen, Haßbargen (SPD) Siebels-Michel (GAP) und Tietz (AWG)] diesem Vorhaben im August 2023 einstimmig zu.
Die Stadt Aurich versucht hier das Hintertürchen §30 BNatSchG zu nutzen, indem eine Ausnahme vom Landkreis Aurich zugelassen werden kann wenn die Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Ausgleich ist aber mit einem Biotop vom selben Typ, der in den standörtlichen Gegebenheiten und der Flächenausdehnung mit dem zerstörten Biotop im Wesentlichen übereinstimmt, zu schaffen. Dies ist mit den geplanten Ausgleichsflächen im Extumer Hammrich aber nicht gegeben. Ferner darf die Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Schutzbestimmungen gesetzlich geschützter Biotope von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich nicht so ohne weiteres zugelassen werden. Desweiteren müßte die Stadt Aurich auf ein mögliches Begehren auf Ihre Befreiung nach §67 BNatSchG nachweisen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer
Planung gegeben ist, weil die Verwirklichung des Vorhabens an der vorgesehenen Stelle nicht nur vernünftigerweise geboten, sondern auch notwendig ist. Das heißt dieses öffentliche Interesse muss schwerer wiegen als das öffentliche Interesse am Erhalt des unmittelbar gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteiles. Der Begriff „notwendig“ verlangt nach einer Alternativprüfung. „Alternativen, die den Biotop schonen würden, sind
zu bevorzugen, auch wenn sie aufwendiger oder teurer werden.“ Die Stadt Aurich müßte also nachweisen, dass andernorts keine Möglichkeiten für eine Wohnbebauung mehr bestehen.
Die Voraussetzungen für eine naturschutzrechtliche Befreiung dürften kaum gegeben sein, da das Schutzgebiet von der Planung nicht nur punktuell berührt wird. Die Sicherungsbedürftigkeit des mesophilen Grünlandes findet durch die unmittelbare gesetzliche Unterschutzstellung (BNatSchG) seine Würdigkeit.
In der Bauauschußsitzung der Stadt Aurich am Donnerstag, den 07.12.2023 soll dieses Baugebiet beschlossen werden. Der NABU Aurich wird dann wieder seine Bedenken gegen dieses Baugebiet vorbringen.
Projektnummer B210-G10-NI (Gesamtprojekt) mit folgenden Teilabschnitten
B210-G10-NI-T2-NI B 210 OU Aurich
B210-G10-NI-T3-NI B 210 Aurich – Riepe (A 31)
B210-G10-NI-T1-NI B 072 Georgsheil - Bangstede
Die NABU Gruppe Aurich (Mitgliederstand am 10.03.2016: 1.369) nimmt im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030 wie folgt Stellung:
1. Zum Gesamtprojekt: B210-G10-NI
1. Ostfriesland ist von einem engmaschigen Straßen- und Wegenetz aller Kategorien voll erschlossen. Deswegen ist es gänzlich unverständlich, warum ein Projekt dieserGrößenordnung (33,6 km neue
Straßen in der freien Landschaft) verbunden mit einemFlächenverbrauch von rund 100 Hektar geplant wird und realisiert werden soll. Es passt nicht mehr in eine Zeit, in der der tägliche
Flächenverbrauch in Deutschland nach dem Willen der Bundesregierung bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag drastisch zurückzufahren ist.
2. Bekanntermaßen sind die bundesweit täglich spürbaren Verkehrsprobleme überwiegend wegen einer mangelhaften Unterhaltung der vorhandenen Straßen, Schienen, Brücken, Kanäle, ... sehr groß. Der
Neubau von Straßen wurde in der BRD in der Vergangenheit, volkswirtschaftlich unverständlich, dem Erhalt der Substanz vorgezogen. Die dringend erforderliche Verlagerung von Gütern auf die Schiene
und Wasserwege wurde nur halbherzig gefördert.
3. Die Planungen widersprechen den Grundsätzen der von den Verkehrsministern von Bund und Ländern 2013 vorgelegten Reformagenda, wonach der Erhalt vor Ausbau und der Ausbau vor Neubau stehen
sollen. Alternativen, vor allem die Einbeziehung der B72 von Aurich nach Hesel, wurden nicht hinreichend geprüft bzw. zweckdienlich in den Hintergrund gestellt.
4. Es handelt sich nicht um ein großräumiges bedeutsames Projekt mit wesentlich kapazitätssteigernder bzw. qualitätsverbessernder Wirkung. Beleg: Der bekannte Windmühlenbauer Enercon ist im
Gewerbegebiet Nord der Stadt Aurich ohne Umgehungsstraße und ohne Schnellstraße zur A 31 eine Weltfirma geworden. Die Gewerbegebiete in Aurich/Schirum und Großefehn boomen.
5. Es wird befürchtet, dass am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant wird: Die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist sehr wahrscheinlich minimal oder gar nicht gegeben. Die Verkehrsprognosen werden
zu positiv eingeschätzt. Die Kostenprognose belief sich in der Beschlussvorlage des Bundestages 2004 auf 65,4 Mio. Euro, im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren 2006 auf 73,9 Mio. Euro.
Eine weitere Korrektur erfolgte im April 2011 auf 87,5 Mio. Euro. Die tatsächlichen Endkosten werden vermutlich die doppelte oder gar dreifache Höhe erreichen.
6. Es gibt keine ernsthaften Untersuchungen, die belegen, dass Touristen weitere Straßen in Ostfriesland wünschen oder gar zur Bedingung für künftige Urlaube machen. Als Argumente für einen
Urlaub werden genannt: gute Luft und schöne weite Landschaft. (Nebenbei: Auf der L 8, Ogenbargen – Esens, bestand seit Jahrzehnten
wegen fehlender Unterhaltung die Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h! Die Straße führt direkt zu Küstenbadeorten und zu Anlegern für den Schiffsverkehr.)
7. Es ist nicht nachgewiesen, dass die mit dem Bau verbundenen schweren Eingriffe in Natur und Landschaft orts- und zeitnah kompensiert werden können. Vielmehr werden Lärm und
Treibhausgasemissionen breitflächig in der sensiblen Landschaft „verschmiert“. Häuser müssen abgebrochen werden, und Dorfbilder werden zerstört.
8. Der dringend erforderliche gesellschaftliche Konsens für den Bau der B 210n ist nicht erkennbar. Folgende Beispiele zeigen die Richtung:
Der Ihlower Gemeinderat hat sich am 28.07.2011 mit 20 Ja-, 4 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen fraktionsübergreifend gegen den Bau des Autobahnzubringers ausgesprochen hat. Der Rat handelte damit
im Sinne einer Bürgerbefragung aus 2006.
Der Ortsrat Upstalsboom hat sich am 20.11.2014 gegen den Bau der Ortsumgehung B210n ausgesprochen hat. Der Ortsrat Upstalsboom vertritt die Auricher Stadtteile Extum, Haxtum, Rahe und
Kirchdorf.
Am 08.04.2016 haben zwei der wichtigsten hiesigen Tageszeitungen jeweils eine halbseitige Anzeige unter dem Titel „Keine B 210n – Aurich hat Alternativen!“ mit den Namen von etwa 500
Unterstützern veröffentlicht. Die Anzeigen waren argumentativ breit und nachvollziehbar untermauert.
Zusammenfassend wird festgestellt: Die Straße gehört weder in den vordringlichen Bedarf (VB) noch in den Bereich vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB – E).
Der Abschnitt Georgsheil – Bangstede sollte ganz aus einer Bewertung herausfallen.
2. Zur Projektnummer: B210-G10-NI T2-NI B210 OU Aurich
1. Die geplante Umgehungsstraße hat keine bundesweite Bedeutung und sollte deswegen im Falle des Baus auch nicht mit den knappen Mitteln des Bundes gebaut und unterhalten werden.
2. Bei dem Verkehr nach und von Aurich handelt es sich ganz überwiegend um einen reinen Ziel- und Quellverkehr. Deswegen kann die Umgehungsstraße nur eine sehr kleine Spitze aus dem
innerörtlichen Verkehr nehmen, verursacht aber große Natur- und Umweltschäden. Der innerörtliche Verkehr sollte besser gelenkt werden (Abstimmung der Ampeln aufeinander; Kreisverkehr; …).
3. Der Ausbau der B 72 kann die Stadt Aurich schnell und kostengünstig an die Autobahnen A 31 und A 28 anbinden. Das wäre auch ein Vorteil für die boomenden Gewerbegebiete Schirum und Großefehn
an.
4. Die geplante Ortsumgehung Aurich zerschneidet den nördlichen Teil der Sandhorster Ehe auf ganzer Länge. Damit wird ein wichtiges Naherholungsgebiet der Stadt schwer geschädigt. → starke
Störung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes
5. Die geplante Kreuzung im Dorf Walle führt zu einem schweren Eingriff in das Dorfbild. Die Sandhorster Ehe muss streckenweise angetastet werden.
6. Zwischen dem Dorf Walle und der B 210 (Emder Straße) wird eine relativ tief liegende Senke (ehemaliger Stauraum der Ehe) zerstört. → Zerstörung von Feuchtwiesen und des
Landschaftsbildes.
7. Die geplante B 210n muss die Emder Straße so hoch queren, dass die Gleisanlagen noch elektrifiziert werden können. → Monstrum von Bauwerk; irreversibler Eingriff in das Landschaftsbild
8. In den Dörfern Extum, Rahe und Kirchdorf werden in den weitgehend intakten, sehr alten und engmaschigen Wallheckengebieten etwa 7 bis 10 km Wälle geschliffen. Die Gebiete stellen ein überaus
bedeutendes und landschaftsprägendes Element der ostfriesischen Kulturlandschaft dar, in Deutschland in dieser Form sicher eine seltene Besonderheit. Die Wallhecken verbinden viele Lebensräume
für Pflanzen- und Tierarten netzartig. Die Straße incl. Berme wird nach der Planung etwa 20 Meter breit sein und stellt auf Dauer auf ganzer Länge ein
schweres Querungshindernis wandernder Tiere dar, eine Verinselung von Tierpopulationen.
Ersatzwallhecken erreichen den Wert der vorhandenen Wälle, wenn überhaupt, erst nach ca. 50 Jahren.
9. Im Umkreis des LSG „Am Upstalsboom“ in Rahe, dem „Nationalheiligtum der Friesen“, werden bedeutende archäologische Fundstellen vermutet. Es gibt Bestrebungen, das Areal großflächig zu einem
Nationalen Naturmonument zu entwickeln. Die Straße unmittelbar neben dem Upstalsboom würde diesen Bestrebungen zuwider laufen und den Gesamtwert des Monumentes zerstören. Notgrabungen würden an
der Situation wenig ändern.
(Der Präsident der Ostfriesischen Landschaft, Rico Mecklenburg, äußert sich am 18.04.2016 in den Ostfriesischen Nachrichten: … Der Upstalsboom sei für den Menschen in Ostfriesland ein Ort der
Identifikation. „Er drückt unmittelbar und unverwechselbar die Friesische Freiheit aus. Dieser geschichtsträchtige Ort im Herzen Ostfrieslands verdient es, noch bekannter zu werden.“ … .)
10. Das LSG „Am Upstalsboom“ mitsamt seiner kleinflächig strukturierten Umgebung, bestehend aus Wallhecken, Baumgruppen, Wäldern, Teichen, Gräben und Pingos (eiszeitlichen Bildungen) ist für den
Westen der Stadt Aurich das wichtigste Naher-holungsgebiet. Die B 210n führt zu einer irreparablen Störung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes. Darüber hinaus ist die Umgebung
Lebensraum für mindestens sieben Fledermausarten, dem
Seefrosch, der Erdkröte, mehrerer Braunfroscharten und des Teichmolches. Eine wesentliche Verkleinerung des Lebensraumes wird befürchtet.
11. Im Zuge der Anbindung der L 1 (Oldersumer Straße) wird eine artenreiche Nasswiese mit Teich überbaut. Ein potentieller Ersatz kann, wenn überhaupt, nur in vielen Jahren intensiver Pflege
entwickelt werden.
12. Damit der Schiffsverkehr gewährleistet bleibt, muss die B 210n den Ems-Jade-Kanal sehr hoch queren mit beidseits sehr langen Rampen. Dadurch wird das nahe gelegene Ensemble des Kukelorum,
bestehend aus der historischen Schleusenanlage und dem für Einheimische und Touristen beliebten Ausflugslokal, empfindlich gestört: Die Fernsicht über den Kanal in Richtung Westen wird
unterbrochen. Der Wanderweg auf dem Deich verliert seine Attraktivität. (In der Anfangszeit der Straßenplanung wurde eine Unterquerung des Ems-Jade-Kanals angedacht, vermutlich aus Kostengründen
aber zu den Akten gelegt. Dafür würde sich die stadtnahe Trasse der
Umgehungsstraße am ehesten eignen.)
13. Südlich des Ems-Jade-Kanals müsste mitten in der weiten Offenlandschaft der groß dimensionierte Abzweiger in Richtung Riepe gebaut werden. Das derzeitige Landschaftsbild würde schwer
geschädigt.
3. Zur Projektnummer: B210-G10-NI-T3-NI B 210 Aurich – Riepe (A 31)
1. Aurich ist über die L 1 (Oldersumer Straße) und die K 111 (Kirchdorfer Straße) an die A31 gut angebunden. Die neue Anbindung würde die Gemeinde Ihlow zerteilen. Der Zeitgewinn der geplanten
Anbindung liegt im niedrigen einstelligen Minutenbereich.
Deswegen wird die Rentabilität in Frage gestellt: Die Kosten der Baunebenkosten (Flurbereinigung, Brücken- und Wegebau, Entwässerung, … langfristige Unterhaltung) werden in aller Regel
unterschätzt oder „schön gerechnet“.
2. Die Dörfer Bangstede und Fahne werden zerschnitten. Das Dorfbild wird zerstört.
3. Die geplante Straße würde die Offenheit und Weite der Wiesenlandschaft mit den eingestreuten Ackerflächen auf voller Länge unwiederbringlich zerschneiden und damit die Möglichkeit des
Naturgenusses empfindlich zum Nachteil verändern (Tourismus, z.B. Pilgerweg "Schola Dei", Wander- und Reitwege, …).
4. Die Landschaft ist kein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet. Dennoch stellt sie einen wichtigen Lebensraum für Wiesenvögel, z. B. Kiebitz, dar und wird gerne als Rast- und Überwinterungsgebiet
ziehender Vögel genutzt. Es werden etwa 70 bis 120 Hektar Fläche mit einer hohen Empfindlichkeit beeinträchtigt.
(Geeignete Lebensräume für Wiesenvögel nehmen landesweit durch Flächenumbruch und intensivere Nutzung rapide ab. Eine entsprechende Entwicklung zeigen die Bestände der Wiesenvögel. Niedersachsen
trägt eine besondere Verantwortung für ihren Erhalt.)
4. Zur Projektnummer: B210-G10-NI-T1-NI B 072 Georgsheil - Bangstede
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, hat m. W. am 25.02.2016 in einer Projektkonferenz für den 2. Abschnitt „Neubau der B 210n zwischen Riepe
(A31) und Aurich“ zum ersten Mal überhaupt äußerst knapp über eine geplante Anbindung Georgsheil – Bangstede berichtet.
Der von der Auricher Straße (L 1) abzweigende Balkweg wurde früher als Verbindungsstraße nach Südbrookmerland genutzt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen landwirtschaftlich genutzten, mit
Betonsteinen gepflasterten Feldweg. Er ist seit Jahrzehnten als Anliegerstraße ausgewiesen und für den Durchgangsverkehr gesperrt. Darüber gab es praktisch keine öffentlichen Beschwerden oder
Klagen. Wenn diese Straße plötzlich in den Fokus rückt, können durchaus auch Zusammenhänge mit dem geplanten Bau eines äußerst umstrittenen Zentralklinikums für die Stadt Emden und den Landkreis
Aurich in Georgsheil vermutet werden. Schließlich liegen die Konkurrenz-Krankenhäuser in Leer in unmittelbarer Reichweite.
Dieser Streckenabschnitt ist in das Gesamtprojekt „hinein gemogelt“ worden gehört nicht in den Bundesverkehrswegeplan. Er zerstört ein Stück Weite und Offenheit von Landschaft mit Wiesen und
Äckern, allesamt geeignet für Wiesenvögel. Das Dorf Theene in Südbroomerland wird stark tangiert. Dort hat sich eine Bürgerinitiative gegen den Bau der Straße gebildet.